Aktionstag 2015: Regeln für den Fahrradflohmarkt am 24.05.2015
Da der Fahrradflohmarkt am 24.05.2015 eine neue Größe erreichen wird, bitten wir um die Beachtung der folgenden Regeln:
Regeln für den Fahrradflohmarkt am 24.05.2015
Ergänzung am 24.05.2015: Das Abstellen von Autos auf dem Marktplatz ist nur mit Sondergenehmigung vom Ordnungsamt gestartet!
(1) Kaufen und Verkaufen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Insbesondere ist jede/r selbst für Diebstahlschutz verantwortlich.
(2) Der Flohmarkt ist von 11 bis 17 16:30 Uhr geöffnet. Alle Gegenstände, die sich danach noch auf der Flohmarktfläche befinden, gehen in den Besitz der Fahrradwerkstatt zwanzig° über.
(3) Wer verkauft, muss alle zu verkaufenden Gegenstände mit Preisschildern ausstatten und sollte seine/ihre Handynummer darauf angeben, falls sie/er den Platz vorübergehend verlässt.
Vom Veranstalter wird ein Vordruck gestellt. Die Nutzung des Vordrucks ist aber nicht bindend. Eine deutliche Kennzeichnung ist ausreichend. Wer keine Preise auszeichnet, wird nach einmaliger Ermahnung des Flohmarkts verwiesen.
(4) Die Verwendung eines Kaufvertrages wird dringend empfohlen. Vordrucke können beim Organisationsteam abgeholt und auch kopiert werden. Die Identität des Verkäufers sollte geprüft werden.
(5) Gerne nehmen wir Organisatoren eine Spende an.
(6) Wir wünschen allen Verkäufern und Käufern „Gute Geschäfte“!
Tags: Fahrrad, Fahrradaktionstag 2015, Fahrradflohmarkt, Flohmarkt
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